Allgemeine Geschäftsbedingungen
PrintsPaul GmbH & Co. KG, Eschweiler
§ 1 Geltungsbereich
- Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der PrintsPaul GmbH & KG 52249 Eschweiler, Inhaber Paul Arndt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese sind für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, die wir mit unseren Kunden über die an- gebotenen Waren (einschließlich gebrauchter Maschinen oder Maschinenteile), Dienstleistungen und Leistungen (insb. Erstellung von Print- und Druckerzeugnissen, Erbringung wiederkehrender Wartungsleistungen sowie sonstiger Beratungs- und Unterstützungsleistungen) abschließen, gültig. Unsere Produkt-, Service- und Dienstleistungsangebote richten sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist ein „Verbraucher“ jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuge- rechnet werden kann (§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB) und ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tä- tigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB). Soweit Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedin- gungen nur für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern anzuwenden sind, wird hierauf in der Folge ausdrücklich hingewiesen.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Neben- abreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäfts- bedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unse- re schriftliche Bestätigung maßgebend.
- Ist der Kunde ein Unternehmer gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweili- gen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, oh- ne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen.
§ 2 Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumenta- tionen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen und sonstige Produktbeschreibungen oder Unter- lagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
- Die Warenbestellung, die Erteilung eines Print- oder Druckauftrages sowie die Erteilung eines Wartungsauftrages durch den Kunden gelten als verbindliches Vertragsangebot. Dies gilt auch bei Aufgabe der Bestellung bzw. des Auftrages im unserem Onlineshop. Wir sind be- rechtigt, dieses Angebot innerhalb von sieben Tagen nach seinem Zugang durch Zusendung einer Auftragsbestätigung – auch in elektronischer Form – anzunehmen.
- Das Angebot auf den Abschluss eines Kaufvertrages kann auch, ohne dass dem Kunden vor- her eine Auftragsbestätigung zuging, durch die Zusendung der Ware angenommen werden. Das Angebot auf den Abschluss eines Druck- bzw. Printauftrages mit Beginn der Ausführung des Auftrages angenommen werden. Das Angebot auf den Abschluss eines Wartungsvertra- ges kommt mit dem Zugang einer entsprechenden Auftragsbestätigung beim Kunden zustande.
§ 3 Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht des Verbrauchers
Verbraucher können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform
a) Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Emp- fänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teilliefe- rung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
b) Bei Fernabsatzverträge über die Erbringung von Dienstleistungen, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. § 312e Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs.1, 2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
PrintsPaul GmbH & Co. KG
Eduard-Mörike-Straße 36
52249 Eschweiler
mail@printspaul.com
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuge- währen und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache aus- schließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre zurückzuführenist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch neh- men und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten ent- spricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine ver- traglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht pa- ketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen in- nerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Das Widerrufsrecht besteht nicht für: Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rück- sendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde. Bei Liefe- rung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, wenn der versiegelte Datenträger vom Kunden ent- siegelt wurde.
§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung der Wartungsverträge
- Der Wartungsvertrag beginnt mit dem im Auftrag angegebenen Soweit nicht ausdrück- lich anders vereinbart, hat der Wartungsvertrag eine Mindestlaufzeit von einem (1) Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) Jahr, soweit er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der laufenden Vertragsperiode schriftlich gekündigt wird.
- Der Wartungsvertrag kann aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, wenn der jeweils andere seine vertraglichen Verpflichtungen – 14 Tage nach Erhalt einer schriftlichen Abmah- nung – nicht erfüllt. Bei unerheblichen Vertragsverletzungen ist eine Kündigung jedoch ausge-
- Der Wartungsvertrag kann insbesondere außerordentlich gekündigt werden,
a) wenn der Kunde mit der Entrichtung des Kaufpreises über das unter dem Wartungsver- trag stehende Produkt mehr als 30 Tage im Verzug ist;
b) wenn der Kunde auf Dauer innerhalb seines Unternehmens die Nutzung des Produkts beendet, für den die Wartungsleistung erbracht wird;
c) des weiteren besteht das Recht zu außerordentlichen Kündigung, wenn das Unternehmen oder Unternehmensteil zu welchem das unter dem Wartungsvertrag stehende Produkt gehört,
aa) stillgelegt oder eine Liquidation durchgeführt wird, ein Insolvenzverfahren beantragt oder ein solches Verfahren eröffnet wird, oder Zahlungsunfähigkeit eintritt;
bb) an Dritte veräußert
- Die Kündigung bedarf der
- Im Falle einer Kündigung ist der Kunde verpflichtet, die bis zur Vertragskündigung erbrachten Wartungsleistungen sowie die bis dahin gelieferten Teile zu bezahlen sowie sonstige Kosten und Ansprüche zu erstatten, die sich aus den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen oder den gesetzlichen Bestimmungen ergeben.
§ 5 Gegenstand der Wartungsverträge
- Die Wartungsleistungen werden entsprechend den im Kundenauftrag bzw. den Anlagen zum Auftrag genannten Leistungsbeschreibungen erbracht.
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind folgende Leistungen nicht Bestandteil des Wartungsvertrages:
a) Beseitigung von Störungen, die durch unfachmännische Bedingung einschließlich nicht fachgerechter Wartung des Produktes durch den Kunden oder Dritten verursacht wurden, sowie die Beseitigung von Störungen, die durch Unfälle, Veränderungen, falsche Umge- bungs- oder Einsatzbedingungen verursacht wurden;
b) Ersatz, Wartung oder Reparatur von Zusatzausrüstung, Erstausstattungs- und Ver- brauchszubehör (wie Batterien und Druckerpatronen) sowie Konstruktionsteilen (wie Rahmen und Verkleidungen);
c) Durchführung von Maschinenumbauten;
d) Wartungsleistungen außerhalb der vereinbarten Perioden der Wartungsbereitschaft;
e) Schulung der Mitarbeiter des Kunden;
f) Beseitigung von Telekommunikations- oder Stromausfällen.
4. Der Kunde wird uns, unseren Mitarbeitern und Beauftragten vollständigen und freien Zugang an angemessenen Zeiten zum Standort des unter dem Wartungsvertrag stehenden Produkt gewähren und sämtliche notwendige Geräte sowie Versorgungsleitungen zur Verfügung stel- len, damit die Wartungsleistung erbracht werden kann.
5. Sofern der Kunde nicht selbst Eigentümer des unter dem Wartungsvertrag stehenden Pro- dukts ist, wird er die Zustimmung des Eigentümers zur Erbringung der Wartungsleistung ein-
6. Der Kunde wird uns über die aus seinem Verantwortungsbereich resultierenden Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren.
§ 6 Preise
- Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Zusätzliche Leistungen und Lieferungen werden gesondert berechnet und sind vom Kunden zu tragen. Als zusätzliche Leistungen gelten insbesondere die unter § 5 Abs. 2 genannten Leistungen. Weiter werden dem Kunden die auf seine Veranlassung hin vorgenommenen nachträglichen Änderungen, d. h. nach Vertragsabschluss, berechnet. Als nachträgliche Än- derung eines Print- bzw. Druckauftrages gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kun- den veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn kein Vertrag, welcher eine entsprechende Weiterverarbeitung dieser einschließt, zustande kommt.
- Druckdaten sind uns in elektronischer Form als PostScript-Daten in den Formaten pdf oder eps anzuliefern. Bei Anlieferung anderer Formate erheben wir die für die Prüfung und druck- technische Aufarbeitung erforderlichen Kosten. Diese sind abhängig vom gelieferten Daten- standard und dem Umfang der notwendigen Nacharbeiten.
- Beim Versendungskauf trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück, sie werden Eigentum des Kunden.
- Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, ins- besondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
§ 7 Zahlungsbedingungen
- Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, liefern wir nur gegen Vorkasse (Last- schrift, Kreditkarte) oder per Nachnahme, jeweils gegen Rechnung.
- Wiederkehrende Gebühren für Wartungsverträge können dem Kunden nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, jährlich oder in anderen Zeitabständen in Rechnung gestellt werden (Berechnungsperiode). Beginnt der Wartungsvertrag während einer Berechnungsperiode, wird die Wartungsgebühr – soweit nichts anderes vereinbart – anteilig berechnet.
- Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, außer es besteht eine schriftliche Vereinbarung über andere Zahlungsbedingungen.
- Wir behalten und ausdrücklich vor, Schecks oder das Wechseln von anderen Geldwährungen abzulehnen. Die Annahme von Schecks und anderen Währungen erfolgt immer nur zahlungs- halber. Sofort fällig sind Diskont- und Wechselspesen, die zu Lasten des Kunden gehen.
- Bestehen ältere Schulden des Kunden, so sind wir berechtigt, Zahlungen trotz anders lauten- der Bestimmungen zunächst auf die älteren Schulden des Kunden anzurechnen. Wir informie- ren den Kunden über die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen be- rechtigen uns, die Zahlung des Kunden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.
- Erst wenn wir über den Betrag verfügen können, gilt eine Zahlung als erfolgt. Bezüglich Schecks gilt eine Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wurde und nicht mehr zurückgegeben werden kann.
- Grundsätzlich kann bei allen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherstellung bspw. durch Kreditkarte oder Bürgschaft verlangt werden.
- Wird nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder der Kreditwürdigkeit des Kunden bekannt und ist dadurch die Erfüllung des Zahlungsan- spruches gefährdet, so besteht das Recht, Vorauszahlungen zu verlangen, die Ware zurück- zubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Beruhen auf diesem Vertragsverhältnis weitere Lieferungen und ist der Kunde mit diesen ebenfalls im Verzug, so greift auch hier das in die- sem Absatz genannte Recht zur Vorauszahlung.
- Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
- Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht.
- Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung ei- nes Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsver- weigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
§ 8 Liefer- und Leistungsfristen; Lieferverzug
- Unsere Liefertermine oder Leistungsfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen dem Kunden und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart wor- den. Falls wir eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Liefer- oder Leistungsfrist schuld- haft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so muss der Kunde uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen.
- Die Einhaltung der Liefer- oder Leistungsverpflichtung setzt die rechtszeitige und ordnungs- gemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Ver- trages bleibt vorbehalten.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflich- ten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben
- Sofern die Voraussetzungen von Abs. 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Unter- gangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Sache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Vertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Liefer- oder Leistungsverzuges der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
- Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Liefer- oder Leistungsver- zug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverlet- zung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverlet- zung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise ein- tretenden Schaden begrenzt.
- Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lie- fer- oder Leistungsverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer- weise eintretenden Schaden begrenzt.
- Im Übrigen haften wir im Fall des Liefer- oder Leistungsverzuges für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Liefer- wertes (einschließlich Umsatzsteuer), maximal jedoch nicht mehr als 10% des Lieferwertes.
- Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
§ 9 Auftragsausführung/Freigabe durch den Auftraggeber
- Wir führen alle Print- und Druckaufträge auf der Grundlage der vom Kunden angelieferten übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht schriftlich (per Fax oder Email) eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen vom Kunden entsprechend der in den Auf- tragsformularen angegeben Dateiformaten angeliefert werden. Für andere Dateiformate kön- nen wir eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde von uns vorher schriftlich genehmigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet der Kunde in vollem Umfang. Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorlie- gen, die nicht vom uns zu verantworten sind.
- Bezüglich Zulieferungen aller Art durch den Kunden oder einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene Daten) besteht unsererseits keine Prüfungspflicht. Hiervon ausgenommen sind offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Datenübertragung Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand Für
die Datensicherung ist allein der Kunde verantwortlich. Wir haben das Recht, Kopien anzufer- tigen.
§ 10 Gefahrübergang, Versand
- Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort ver- sandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
- Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschä- digung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen (u.a. wenn der Kunde ein Unternehmer ist) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzöge- rungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
- Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertrags- rechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Ver- zug der Annahme ist.
§ 11 Gewährleistung
- Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von uns zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung von mangelfreier Ware verlangen; ist der Kunde Un- ternehmer, können wir zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Die Wahl kann nur durch Anzeige in Textform (auch per Telefax oder E-Mail) gegenüber dem Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen nach Benachrichtigung über den Mangel erfolgen. Wir können die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
- Falls die Nacherfüllung gemäß Abs. 1 fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder wir die Nacherfüllung verweigern, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen der § 12 dieser Allgemei- nen Geschäftsbedingungen.
- Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Teillieferung für den Kunden oh- ne Interesse ist.
- Geringfügige Abweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen Her- stellungsverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt technisch bedingt ebenfalls für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (beispielsweise Proofs und Ausdruckdaten) – auch wenn diese vom Aufragnehmer erstellt wurden – und dem Endprodukt.
- Bei Abweichungen in der Beschaffenheit des verwendeten Materials kann eine Haftung nur bis zur Höhe des Auftragswertes geltend gemacht werden. Liefern wir das Material, entfällt diese Haftung. Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Pa- piers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Ab- weichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden. Aus produktionstechnischen Gründen können Falz-, Stanz- und Beschnitttoleranzen von bis zu 1 mm auftreten. Diese sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber einem Verbraucher zwei Jahre ab Lieferung neuer und zwölf Monate ab Lieferung gebrauchter Sachen.
- Die mit einem Unternehmer vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände oder Sachge- samtheiten erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel und unter Aus- schluss jeglicher Garantie.
- Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumut- bar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehr- kosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
- Nur gegenüber Unternehmern gilt folgendes: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf Werkta- gen nach Lieferung oder sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.
§ 12 Haftung
- Wir haften nicht (gleich, aus welchem Rechtsgrund) für Schäden, die nach Art des jeweiligen Auftrags und der Ware und bei normaler Verwendung der Ware typischerweise nicht zu er- warten sind. Ausgeschlossen ist unsere Haftung außerdem für Schäden aus Datenverlust, wenn die Wiederbeschaffung aufgrund fehlender oder unzureichender Datensicherung nicht möglich ist oder erschwert wird. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Die Einschränkungen dieses § 12 gelten nicht für unsere Haftung für garantierte Beschaffen- heitsmerkmale i.S.v. § 444 BGB, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge- sundheit oder zwingender Vorschriften nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Eine weitergehende Haftung für Schadensersatz als in Abs. 1 vorgesehen, ist – ohne Rück- sicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt ins- besondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB. Die Begrenzung gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
- Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurück- treten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündi- gungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im übri- gen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
- Alle Vorlagen des Kunden werden von uns sorgfältig behandelt. Bei Beschädigungen oder Abhandenkommen der Vorlagen übernehmen wir nur eine Haftung bis zum Materialwert. Jeg- liche weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Gegenüber Unternehmern gilt: Für die Verjährung für alle Ansprüche, die nicht der Verjährung wegen eines Mangels der Sache unterliegen, gilt eine Ausschlussfrist von 18 Monaten. Sie beginnt ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor. Bei Unternehmen behalten wir das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständi- gen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung.
- Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesi- cherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
- Der Kunde ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von uns ge- lieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuverkaufen. Der Kunde tritt für den Fall eines etwaigen Weiterverkaufs bereits jetzt die Forderungen aus dem Weiterverkauf bis zur Höhe des an uns zu zahlenden Kaufpreises zuzüglich eines Aufschlags von 20% an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden hiermit, die so abgetretenen Forderungen im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einzuziehen, wobei wir diese Ermächtigung im Fall des Zahlungsverzugs seitens des Kunden jederzeit widerrufen können.
§ 14 Datenschutz
- Wir dürfen die die jeweiligen Verträge betreffenden Daten verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Vertrages erforderlich ist und solange wir zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind.
- Wir behalten uns vor, persönliche Daten des Kunden an Auskunfteien zu übermitteln, soweit dies zum Zweck einer Kreditprüfung erforderlich ist, vorausgesetzt, der Kunde erklärt sich hiermit im Einzelfall ausdrücklich einverstanden. Wir werden auch sonst personenbezogene Kundendaten nicht ohne das ausdrücklich erklärte Einverständnis des Kunden an Dritte wei- terleiten, ausgenommen, soweit wir gesetzlich zur Herausgabe von Daten verpflichtet sind.
- Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden zu anderen als den genannten Zwecken ist uns nicht gestattet.
§ 15 Patente, Urheberrechte und Marken
- Sofern der Entwurf eines Liefergegenstandes bzw. die gelieferten Daten von uns stammen, wird der Kunde gegenüber Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten und dergleichen freigestellt.
- Die in § 15 Abs. 1 genannte Freistellungsverpflichtung ist betragsmäßig auf den vorhersehba- ren Schaden begrenzt. Eine weitere Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Auftrag- nehmer die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird. Außerdem muss die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich unserem Liefergegenstand ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen sein.
- Wie können uns von den übernommenen Verpflichtungen befreien, wenn wir entweder:
a) in der Lage sind, die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Rech- te (Urheberrechte, Marken oder Patente etc.) zu beschaffen oder
b) für den Kunden einen Ersatz in Form eines geänderten Liefergegenstandes oder Teil davon zur Verfügung stellen, der im Falle eines Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bezüglich des Lieferge- genstandes beseitigt.
§ 16 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Werden durch die Ausführung des Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen) verletzt, so haftet hierfür ausschließlich der Kunde. Mit seinem Auftrag erklärt der Kunde, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Bei einer diesbezüglichen Rechtsverletzung stellt der Kunde uns von allen Ansprüchen Dritter frei.
§ 17 Copyright
Wir behalten uns für alle im Auftrag des Kunden erbrachten Leistungen – im Besonderen an graphi- schen Entwürfen, Text- und Bildmarken, Layouts etc. – alle Rechte (Copyright) vor. Mit dem Entgelt des Kunden für unsere Arbeiten bezahlt der Kunde nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht aber die Rechte am geistigen Eigentum und im Besonderen nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Wenn eine schriftliche Vereinbarung besteht, kann das Copyright dem Kunden oder einem Dritten gegen die Zahlung eines Entgelts übertragen werden. Erst mit der Bezahlung des vereinbarten Ent- gelts gehen die Rechte in diesem Fall auf den Kunden bzw. den Dritten über.
§ 18 Erfüllungsort; Anwendbares Recht; Gerichtsstand
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnissen der Parteien ist Sitz der PrintsPaul GmbH & Co. KG, Eschweiler.
- Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internatio- nalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. § 13 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zu- gunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
- Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internatio- naler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar erge- benden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Eschweiler. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.
Eschweiler, 27. Januar 2020